Was ist die Einlagensicherung wirklich wert? Ist der Einlagensicherungsfond der Banken nur eine Täuschung? Glauben Sie auch, dass Sie im Falle einer Pleite Ihrer Bank durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert sind? Dann unterliegen Sie einer Täuschung! Einlagensicherungsfonds ist ein kompliziertes Wort und suggeriert, dass das angesparte Geld der Bankkunden abgesichert sei. Doch das ist ein Irrtum. Die Richter des Landgerichts Berlin bestätigten schon im Dezember 2010, dass laut der Satzung des Bundesverbandes deutscher Banken die Kunden im Falle eines Falles keinen Anspruch auf Entschädigung aus dem Einlagensicherungsfonds haben. Die Täuschung funktioniert so: Die Banken verweisen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Einlagensicherungsfonds. Die Deutsche Bank formuliert es beispielsweise so: „Wegen weiterer Einzelheiten des Sicherungsumfangs wird auf § 6 des Statuts des Einlagensicherungsfonds verwiesen, das auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird.“ Dort finden Sie unter Punkt 19 den entscheidenden Satz: „Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht.“ Das bedeutet, dass Sie auf Entschädigung hoffen können, der viel gelobte Einlagensicherungsfonds tatsächlich jedoch keine Sicherheit gibt! Lesen Sie selbst:
Einlagensicherungsfond
Was ist die Einlagensicher- ung wirklich wert? Ist der Einlagensicherungsfond der Banken nur eine Täuschung? Glauben Sie auch, dass Sie im Falle einer Pleite Ihrer Bank durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert sind? Dann unterliegen Sie einer Täuschung! Einlagensicherungsfonds ist ein kompliziertes Wort und suggeriert, dass das angesparte Geld der Bankkunden abgesichert sei. Doch das ist ein Irrtum. Die Richter des Landgerichts Berlin bestätigten schon im Dezember 2010, dass laut der Satzung des Bundesverbandes deutscher Banken die Kunden im Falle eines Falles keinen Anspruch auf Entschädigung aus dem Einlagensicherungsfonds haben. Die Täuschung funktioniert so: Die Banken verweisen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Einlagensicherungsfonds. Die Deutsche Bank formuliert es beispielsweise so: „Wegen weiterer Einzelheiten des Sicherungsumfangs wird auf § 6 des Statuts des Einlagensicherungsfonds verwiesen, das auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird.“ Dort finden Sie unter Punkt 19 den entscheidenden Satz: „Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht.“ Das bedeutet, dass Sie auf Entschädigung hoffen können, der viel gelobte Einlagensicherungsfonds tatsächlich jedoch keine Sicherheit gibt. Lesen Sie selbst:
Einlagensicherungsfond